Tschüß, Vorratsdatenspeicherung?
Mit dem Urteil vom 2. März 2010 ist die Vorratsdatenspeicherung in ihrer aktuellen Form erst mal vom Tisch, sie widerspricht nach Ansicht der Richter dem Telekommunikationsgeheimnis und ist unverhältnismäßig. Das bedeutet bis auf weiteres: reset & shred.



